Kanton SH: Polizei und Zollverwaltung kontrollierten Reisecars

Am Wochenende vom Samstag (17.08.2019) und Sonntag (18.08.2019) führten Funktionäre der Schaffhauser Polizei und der Eidgenössischen Zollverwaltung Reisecarkontrollen an mehreren Standorten im Kanton Schaffhausen durch. Dabei wurden 22 Reisecars einer umfassenden Kontrolle unterzogen.

Insgesamt wurden neun Fahrzeuglenker zur Anzeige gebracht und 12 Ordnungsbussen ausgesprochen.

Insgesamt wiesen 17 von 22 kontrollierten Gesellschaftswagen (Reisecars), sowie deren Chauffeure, verschiedene Mängel und/oder Verstösse auf. Zwei der kontrollierten Fahrzeuge und fünf Chauffeuren wurde wegen Beanstandungen die Weiterfahrt untersagt.

Bei der technischen Kontrolle der Reisecars wurden bei zwei Fahrzeugen Durchrostungen an den tragenden Teilen sowie an den Unterböden festgestellt. Bei einem dieser Cars waren die Träger der Hinterachse massiv angerissen, sodass das diese jederzeit hätten durchbrechen können.

Bei drei Carchauffeuren konnte nachgewiesen werden, dass sie innerhalb der Schweiz gewerbliche Personentransporte mit einem im Ausland immatrikulierten Fahrzeug getätigt hatten. Somit hatten die drei Männer gegen das Kabotage-Verbot verstossen. Zwei Chauffeure konnten den Kontrollorganen weder einen gültigen Führerschein noch einen gültigen Fahrerqualifizierungsnachweis vorweisen. Diese waren bereits seit einiger Zeit abgelaufen.

Bei den Auswertungen der Tachographen mussten bei vier Carchauffeuren Widerhandlungen im Bereich der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten (ARV1) festgestellt werden. In diesen Fällen wurde registriert, dass die Chauffeure von der Rundfahrtenregelung Gebrauch machten, obschon sie die Voraussetzungen dafür nicht erfüllten. Somit haben diese die erforderliche wöchentliche Ruhezeit nicht vorschriftsgemäss eingehalten. Im Weiteren wurde bei einem Fahrzeuglenker festgestellt, dass er ohne erforderliche Sehhilfe, Auflage 01 im Führerausweis, gefahren ist. Ein Chauffeur war zudem wegen einer Aufenthaltsnachforschung ausgeschrieben.

Des Weiteren wurden insgesamt 12 Ordnungsbussen aufgrund fehlender oder abgelaufener Feuerlöscher oder Bordapotheken ausgesprochen. In Reisecars müssen zwei Bordapotheken mit noch nicht überschrittenem Ablaufdatum vorhanden sein. Auch müssen -leicht zugänglich – mindestens ein oder mehrere typengenehmigte Feuerlöscher mit insgesamt mindestens 6 Kilogramm Füllung vorhanden sein und die entsprechenden Wartungsintervalle in den einzelnen Ländern müssen eingehalten werden. Die kontrollierten Feuerlöscher waren bereits seit einigen Monaten bzw. in mehreren Fällen bereits seit einigen Jahren abgelaufen.

Mehrere Reiseleiter mussten in der Folge ein Ersatzfahrzeug mit Chauffeur organisieren, damit die Reise für ihre Fahrgäste weitergehen konnte. Die Reisechauffeure wurden von der Schaffhauser Polizei zuhanden der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen, Verkehrsabteilung, verzeigt. Zudem mussten die Beschuldigten jeweils eine Sicherheitsleistung – in der Höhe mehreren tausend Franken – hinterlegen.

Sämtliche durchgeführten Atemalkoholproben fielen negativ aus, wodurch die Fahrfähigkeit der Berufschauffeure gegeben war.

 

Quelle: Schaffhauser Polizei
Bildquelle: Schaffhauser Polizei

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