Lockerungen kommen, wenn auch spät

Der Bundesrat hat heute Details zum weiteren Verlauf der Lockerungen enthüllt. Die Perspektiven für den Schweizer Tourismus dürften sich aufgrund der vorgeschlagenen Massnahmen grundsätzlich verbessern – vor allem die weitgehenden Lockerungen in den Aussenbereichen, inklusive Aufhebung der Maskenpflicht, sind postiv zu bewerten.

Zu bemängeln ist allenfalls der späte Zeitpunkt. Dies gilt insbesondere auch für die Einreise von Gästen aus dem Ausland.

Noch im Jahr 2019 generierten die ausländischen Gäste 55 Prozent der Logiernächte in der Schweiz, wobei 24 Prozent der Gäste von Nicht-EU-Ländern einreisten. Diese Zahlen verdeutlichen: Damit sich der Tourismussektor nachhaltig erholen kann, ist er dringend auf die Ankurbelung der touristischen Nachfrage aus dem Ausland angewiesen. Gemäss dem heute präsentierten Vorschlag des Bundesrates soll die Einreise für Gäste aus dem Schengenraum wieder quarantänefrei möglich sein. Ebenso sollen geimpfte Personen aus Drittstaaten wieder ohne Einschränkung einreisen können. Beide Massnahmen sind aus touristischer Sicht grundsätzlich zu begrüssen, auch wenn eine Einführung vor dem 28. Juni 2021 wünschenswert gewesen wäre. Gewisse EU-Länder wie Italien lassen Gäste aus EU-Ländern und Drittstaaten bereits jetzt ohne Quarantänepflicht einreisen. Durch die späte Reaktion der Schweiz entstehen für den Schweizer Tourismus Wettbewerbsnachteile. Der STV hatte sich daher für eine schnellere Umsetzung stark gemacht. Unverständlich ist zudem die Nicht-Berücksichtigung der genesenen und negativ-getesteten Personen bei der Einreise aus Drittstaaten.

Rasches Vorgehen verhindert

Positiv zu erwähnen sind die angekündigten Lockerungen bei den Kapazitätsbeschränkungen sowie die Aufhebung der Maskenpflicht im Freien. Ausflugsziele wie zum Beispiel die Zoos dürften damit draussen wieder ohne Maske und ohne Besucherbeschränkungen besucht werden. Diese Regelung gilt auch für die Restaurants, welche im Freien wieder eine uneingeschränkte Anzahl an Gästen bewirten dürften. Auch hier ist aber zu bedauern, dass diese Lockerungen erst in rund 2,5 Wochen in Kraft treten. Der Bundesrat bleibt seiner Konsultations-Strategie treu und verhindert somit ein rascheres Vorgehen, wie es in einigen Nachbarländern der Schweiz der Fall ist.

Verlängerung der Kurzarbeit wird an Bedingungen geknüpft

Die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) hat sich als wirksames Instrument zur Verhinderung von breiten Entlassungswellen bewährt. Der STV begrüsst in diesem Zusammenhang grundsätzlich die Verlängerung der KAE für Lernende, Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen und Personen auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen. Der erleichterte Zugang zur KAE sollte aber bis mindestens Ende 2021 gelten und nicht an zusätzliche Bedingungen geknüpft sein, um den administrativen Aufwand für die Betriebe möglichst klein zu halten. Nur auf diese Weise haben die Betriebe die nötige Planungssicherheit und können Entlassungen verhindert werden.

 

Quelle: Schweizer Tourismus-Verband
Bildquelle: Schweizer Tourismus-Verband

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