Mehrwertsteuer-Sondersatz für touristische Beherbergung verlängert

Der Mehrwertsteuer-Sondersatz von 3,8 Prozent soll auf jeden Fall festgelegt werden.

Der Gesetzesentwurf geht zurück auf die Parlamentarische Initiative von STV-Präsident Dominique de Buman und wurde am Dienstag in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats mit 14 zu 11 Stimmen verabschiedet.

Der Schweizer Tourismus-Verband ist sehr erfreut über die Entscheidung der WAK des Nationalrats, den Sondersatz für die Beherbergung unbefristet zu verlängern. Dies ist als positives Signal gegenüber der Beherbergung und der Tourismuswirtschaft insgesamt zu werten.

Der STV schätzt es sehr, dass sich die WAK der herausfordernden Situation bewusst ist, in der sich der Schweizer Tourismus befindet. Es ist nun zu hoffen, dass die Verlängerung des Sondersatzes im nächsten Jahr die Zustimmung des gesamten Parlaments gewinnen wird.

Eine Verankerung des Sondersatzes trägt massgeblich zur Planungssicherheit für Beherbergungsbetriebe bei. Entsprechende Dispositionen können getroffen und die Wettbewerbsfähigkeit dadurch gesteigert werden; eine zurzeit gerade dem umliegenden Ausland gegenüber dringende Notwendigkeit.

Diese Situation führt gleichzeitig zu einer höheren Attraktivität für Investoren, können sich doch auch diese darauf verlassen, dass die Beherbergungsbetriebe zukünftig nicht mit Mehrbelastungen infolge Anhebung des Satzes rechnen müssen.

Der Sondersatz ist kein Privileg, sondern berücksichtigt den Exportcharakter der Branche.
25 der 28 EU-Staaten wenden im Interesse der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und der Nachfrageförderung für die Beherbergung einen Mehrwertsteuer-Sondersatz an.

 

Artikel von: STV FST, Schweizer Tourismus-Verband
Artikelbild: © Samot – shutterstock.com

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