Ohne Angst verreisen: Einbrüche richtig vorbeugen
Die Frühlingsferien stehen vor der Tür. Für viele Schweizerinnen und Schweizer beginnt mit ihnen die Zeit zum Verreisen. Statistisch steigt die Zahl der Einbrüche während der Ferien stark an. Die Polizei gibt Tipps, wie man bösen Überraschungen vorbeugen kann.
Die bevorstehenden Ferientage nutzen viele Bürgerinnen und Bürger für einen Städtetrip, ein verlängertes Wochenende oder einen Kurzurlaub. Dies wissen auch die Einbrecher und diese sind deshalb während der Ferienzeit besonders aktiv.
Vorbeugetipps der Polizei
- Stellen Sie sicher, dass Türen und Fenster immer geschlossen sind, wenn Sie nicht zu Hause sind. Auch in Garagen und Nebenräumen. Denken Sie daran: Gekippte Fenster sind offene Fenster.
- Kommunizieren Sie Ihre Abwesenheit nicht durch Notizen an der Eingangstüre, mit Abwesenheitsnachrichten auf dem Telefonbeantworter oder durch Statusmeldungen via „Social Media“.
- Schlüsselverstecke unter Türvorlegern, im Milchkasten, im Blumentopf oder an einem sonst leicht zugänglichen Ort kennen auch die Einbrecher.
- Ersetzen Sie alte Fenstergriffe durch abschliessbare (es ist nur eine kleine Investition und die Montage braucht keinen Handwerker).
- Vermitteln Sie den Eindruck, dass Sie zu Hause sind. In der Regel scheuen Einbrecher das Licht. Gute Dienste leisten Bewegungsmelder, welche beim Betreten des Grundstückes eine Lichtquelle aktivieren und signalisieren Sie Anwesenheit mit Zeitschaltuhren. Verhindern Sie weiter den direkten Einblick in den Wohnbereich. Achtung: überfüllte Briefkästen signalisieren Abwesenheit.
- Suchen Sie Nachbarschaftshilfe! Orientieren Sie diese, wenn Sie in die Ferien reisen. Offerieren Sie Ihren Autoabstellplatz.
Vereint gegen Einbrecher
Benachrichtigen Sie lieber einmal zu viel als zu wenig, über Telefon 112 oder 117, die Polizei, wenn:
- sich unbekannte Personen, auch tagsüber, in verdächtiger Weise bei Ihrem Haus, in der Nachbarschaft oder im Quartier aufhalten.
- sich Fahrzeuge (besonders mit ausländischen Kontrollschildern) auffällig langsam durch Ihr Quartier bewegen oder parkiert sind.
- unüblicher Lärm oder Geräusche in Ihrem Haus oder aus der Nachbarschaft hörbar sind (z.B. einmaliges kurzes Glasklirren).
Artikel von: Polizei Kanton Solothurn
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