Sicher in die Ferien unterwegs

In diesen Wochen ist wieder Ferienzeit und viele Zuger Bürger verreisen mit ihrem Auto in die Ferne. Leider wird dabei nicht immer die erforderliche Sorgfalt auf sicheren Transport verwandt. Doch auch in der unbeschwertesten Zeit des Jahres ist Achtsamkeit angesagt – auch wenn es ums Verstauen und Fahren geht. Daher hier einige Hinweise, was zu tun ist, um sicher in die Ferien zu verreisen.

Nicht bloss für Lastwagen gibt es Vorschriften, wie mitgeführte Güter gesichert sein müssen. Auch Privatpersonen dürfen ihre Autos nicht überladen oder potenziell gefährliche Gegenstände ungesichert mitführen. Klappstühle, Schnorchel, Fotoapparat und Co. wollen wohl überlegt verstaut sein.

An die Folgen denken

Die Zuger Polizei stellt immer wieder fest, dass mit Beginn der Ferienzeit die Anzahl tiefergelegter Fahrzeuge sprunghaft zunimmt. Diese kommen allerdings nicht aus einer Tuningwerkstatt. Vielmehr sind solche Autos oft überfrachtet und auf Ferien-Tour.

Ungesicherte Ladung kann schon bei einer Kollision mit 50 km/h oder einer Vollbremsung ihr fünfzigfaches Gewicht erreichen. Eine auf dem Sitz liegende PET-Flasche, ein Regenschirm auf der Hutablage oder ein Laptop auf der Rückbank können zu tödlichen Geschossen werden. Bewahren Sie deshalb im Fahrgastraum keine losen Gegenstände (Natel, Fotoapparat etc.) auf. Diese gehören ins Handschuhfach oder in andere Ablagefächer.


Schlechtes Beispiel: Unzulässige Ladungssicherung (Bild: © Kanton Zug)

Kofferraum und Dachbox richtig beladen

Für das Beladen des Kofferraums gilt:

  • Schwere Gegenstände so tief wie möglich verstauen.
  • Koffer und sonstige Ladung gegen die Rückenlehne der Rücksitzbank stellen.
  • Lange und flache Teile sind nach Möglichkeit quer zur Fahrtrichtung zu platzieren.
  • Breites Gepäckstück hinter die Trennstelle von geteilten Rücksitzbänken legen.
  • Ladegut darf nur dann über die Oberkante der Rücksitzbank hinausragen, wenn es mit einem Gepäcknetz oder Trenngitter gesichert ist.
  • Vorhandene Zurr-Ösen benutzen und die Ladung mit Zurr-Gurten oder Zurr-Netzen sichern.
  • Vorhandene Lücken ausstopfen und füllen.

Gutes Beispiel: Ladung gesichert (Bild: © Kanton Zug)

Überschreiten Sie nicht das zulässige Gesamtgewicht des Autos, der Fahrzeugkombination oder der Dachbox. Überladene Fahrzeuge verändern ihr Fahrverhalten durch die Verlagerung des Schwerpunkts. Zudem verlängert sich der Bremsweg erheblich.

Für Dachboxen gilt:

  • Den Dachgepäckträger bzw. die Dachbox richtig auf dem Fahrzeug befestigen und die ordentliche Fixierung während der Fahrt regelmässig kontrollieren.
  • Nur leichte Gegenstände auf den Dachgepäckträger bzw. in die Dachbox laden um den Fahrzeugschwerpunkt so niedrig wie möglich zu halten.
  • Bei Dachgepäckträgern die Ladung richtig mit Spanngurten verzurren (Gummistrippen sind nicht geeignet).

Schlechtes Beispiel: Ohne Gepäcknetz oder Trenngitter darf Ihr Ladegut nicht über die Oberkante der Rücksitzbank hinausragen. (Bild: © Kanton Zug)

Fährt man mit einem Anhänger in die Ferien, z. B. mit einem Wohnwagen, ist eine erhöhte Aufmerksamkeit des Lenkers sehr wichtig. Durch äussere Einflüsse wie Seitenwind, Spurrillen oder Sogwirkung überholender Fahrzeuge, aber auch bei höheren Geschwindigkeiten, besteht die Gefahr, dass die Fahrzeugkombination ins Schlingern gerät. Die richtige Beladung, Einstellung der Stützlast und der Zustand der Bereifung sind daher von wesentlicher Bedeutung. Unter Umständen muss dazu der Luftdruck in den Reifen erhöht werden.

Erste Regel – Abstand halten

Denken Sie zu guter Letzt auch daran, dass sich durch das erhöhte Fahrzeuggewicht Ihr Bremsweg verlängert. Halten Sie deshalb mehr Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen. Die Zuger Polizei wünscht Ihnen eine unfallfreie Fahrt in die wohlverdienten Sommerferien.

 

Artikel von: Kanton Zug
Artikelbild: © Kanton Zug

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