Wieder kein dauerhafter MwSt-Sondersatz für Hotels

Seit 20 Jahren gilt in der Schweiz für die Mehrwertsteuer bei Hotels ein Provisorium. Beherbergungsbetriebe zahlen nur einen ermäßigten Sondersatz von 3.8 Prozent, die Regelung wird turnusmäßig alle vier Jahr verlängert. Aktuell hat die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) wieder den Weg der befristeten Verlängerung beschritten. hotelleriesuisse bedauert als Dachvereinigung des Schweizer Hotel- und Beherbergungsgewerbes diese Entscheidung, man hatte auf eine Dauerregelung gehofft. Diese war u.a. durch eine parlamentarische Initiative des Schweizer Tourismuspräsidenten de Buman gefordert worden. Jetzt sieht die Vereinigung die Planungssicherheit ihrer Mitglieder gefährdet.

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