Stand-Up-Paddling (SUP): Regeln und Sicherheitshinweise der Stadtpolizei Zürich

Mit einem SUP (Stand Up Paddle Board) auf dem Zürichsee unterwegs zu sein, gehört zu den beliebtesten Freizeitaktivitäten der Zürcherinnen und Zürcher.

Jedoch kennen viele die geltenden Vorschriften nicht und sind sich den miteinhergehenden Gefahren auf dem See sowie auf den Fliessgewässern nicht bewusst. Hier erfahrt ihr alles, was ihr über die Benützung eines SUP wissen müsst.

Gesetzliche Vorschriften

SUP können nicht immatrikuliert werden, d. h. sie benötigen kein amtliches Kennzeichen.

Ihr müsst euer SUP aber gleichwohl mit dem Namen und der Adresse (und vorteilshalber noch einer Mobiltelefonnummer) des Eigentümers oder Halters gut sichtbar beschriften. Somit können Polizei und Rettungsdienste schneller in Erfahrung bringen, ob zu einem aufgefundenen SUP Personen vermisst werden. BSV: Art.16 Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 3

Ausserhalb der äusseren Uferzone (300 m) und auf Fliessgewässern: (= Flüsse) muss für jede Person ein Rettungsmittel (z. B. eine Rettungsweste mit Kragen) mit einem Minimalauftrieb von 50 Newton mitgeführt werden. Wir empfehlen, die Schwimmhilfe immer zu tragen (unerwartetes Kentern) è Schwimmhilfen wie „Schwimmflügeli“ etc. gelten nicht als Rettungsmittel. BSV: Art.134a, Abs. 2, 3 und 4

Mit einem SUP habt ihr keinen Vortritt gegenüber Kursschiffen, Güterschiffen, Schiffen der Berufsfischer und Segelschiffen. BSV: Art.44 Abs. 1, Art. 34

Unter Ruder- und Paddelbooten sowie SUP’s gilt Rechtsvortritt. Kursschiff-Anlegestellen, Hafeneinfahrten, Bojenfelder sowie Fahrwege der Kursschiffe sind frei zu halten.

Es ist verboten, mit gelben Bojen markierte Sperrflächen (z.B. Badeanlagen, archäologischen Schutzzonen oder Naturschutzgebiete) zu befahren. BSV: Art.37 Abs. 1, Art. 53 Abs. 3, Art. 36 inkl. Anhang 4

Ihr seid verpflichtet, bei schlechter Sicht (z.B. Nebel, Dämmerung, Nacht) ein weisses, gut sichtbares, eingeschaltetes Rundumlicht als Beleuchtung mitzuführen. Nur so seid ihr für andere Wassersportler und Verkehrsteilnehmende auf dem Wasser sichtbar. BSV: Art.25 Abs. 1

Achtet bei zweifelhaftem Wetter auf die orangen Blinkleuchten entlang dem Seeufer. BSV: Art.40 Abs. 1 und Abs. 2

Die Starkwindwarnung (orangefarbiges Blinklicht, das pro Minute ungefähr 40 Mal aufleuchtet) macht auf die Gefahr des Aufkommens von Winden mit Böenspitzen von 25–33 Knoten (ca. 46–61 km/h) aufmerksam. Es wird empfohlen, die Ufernähe aufzusuchen.

Die Sturmwarnung (orangefarbiges Blinklicht, das pro Minute ungefähr 90 Mal aufleuchtet) macht auf die Gefahr des Aufkommens von Winden mit Böenspitzen von über 33 Knoten (ca. 61 km/h) aufmerksam. Es wird empfohlen, das Wasser sofort zu verlassen.

Tipps zur Eigensicherung auf dem See

Informiert euch vor einer SUP-Tour über die örtlichen Verhältnisse.

Lernt den Umgang mit einem SUP (Einsteigerkurse) kennen.

Denkt daran, dass ihr die geplanten Routen problemlos meistern können musst (Hin-/Rückweg) und überschätzt nie eure Fähigkeiten.

Informiert euch vor jeder Tour über die Wassertemperatur (ab unter 15° C Wassertemperatur ist das Tragen eines Neopren- oder Trockenanzug sehr wichtig…) und achtet auf die Wetter- Windvorhersagen. Paddelt man gegen den Wind, kentert und fällt anschliessend ins kalte Wasser, kann es schnell gefährlich werden.

Schützt euch vor Hitze oder Kälte (Shirt, Kopfbedeckung, Neoprenanzug).

Konsumiert keinen Alkohol, denn dieser setzt die körperliche Leistungsfähigkeit herab und führt zu Fehleinschätzungen während der Fahrt.

Seid stets aufmerksam auf Seen und Fliessgewässern unterwegs.

Verwendet auf Seen ein Leash (Fussleine).

Führt, wenn möglich, ein wasserdicht verpacktes Mobiltelefon mit. Wenn ihr oder Andere in Not geraten, könnt ihr so die Notrufnummer Tel. 117 wählen.

Tipps zur Eigensicherung auf dem Fliessgewässer

Informiert euch rechtzeitig über die örtlichen Verhältnisse (Strömung, Hindernisse, Wehr, Brücken).

Haltet Abstand zu diesen Hindernissen.

Klärt vorher ab, wo sich am Fluss die Ein- und Ausstiegstellen befinden.

Auf Fliessgewässern raten wir dringend vom Tragen einer Leash ab (Gefahr vom Hängenbleiben an Brückenpfeilern, Ästen und Steinen etc., Ertrinkungsgefahr!).

Hinweise für die Limmat

Teilabschnitt Quaibrücke bis Münsterbrücke: Wir empfehlen, diesen Bereich der Limmat infolge grosser Dichte an Motorbooten nicht mit dem SUP zu befahren. Das Schwimmen in diesem Teilbereich ist verboten

Teilabschnitt Münsterbrücke bis Bad Oberer Letten (obere Limmat): Das Befahren der Limmat mit jeglichen Arten von Schiffen (inkl. SUP) ist verboten. Ausnahmen gelten nur für die Limmatschifffahrt (Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft ZSG) und Schiffe mit Bewilligung des Kantons Zürich (ALN) oder der Wasserschutzpolizei der Stadt Zürich. Das Schwimmen in diesem Teilabschnitt ist verboten.

Teilabschnitt Wipkingerpark bis zum Höngger Wehr (untere Limmat): In diesem Teilabschnitt ist die Benutzung eines SUP erlaubt. Ab einem Abfluss von über 80 m3/s sind bereits gute Kenntnisse mit einem SUP nötig. Bei einem Abfluss über 100 m3/s raten wir dringend vom Befahren der Limmat mit einem Schlauchboot oder SUP ab! Die Ausstiegsstelle vor dem Höngger Wehr befindet sich auf der linken Seite und wird ab ca. 300 Metern oberhalb mittels gelben Bojen angezeigt.

Höngger Wehr: Achtung Lebensgefahr!

Tipps zur Umwelt

Bewahrt Abstand zu Wasservögeln.

Haltet mind. 25 Meter Abstand zu Wasserpflanzbeständen (Schilf, Seerosen etc.).

Das Befahren von Naturschutzgebieten (z.B. Katzensee) ist verboten.

Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU): Tipps zum Schlauch- bzw. Gummibootfahren

 

Quelle: Stadtpolizei Zürich
Titelbild: yurakrasil – shutterstock.com

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