Was zahlt die Schweizer Krankenkasse auf Reisen?

Ob regelmässige Geschäftsreisen durch ganz Europa oder der jährliche Urlaub mit der Familie – fast jeder Schweizer Bürger überschreitet häufig unsere Landesgrenzen.

Eine Erkrankung oder ein Unfall während des Aufenthalts im Ausland gehört zu den unschönsten Reiseerlebnissen, kann jedoch immer wieder eintreten und eine Behandlung im Ausland notwendig machen.

Sowohl die Grundversicherung durch eine schweizerische Krankenkasse als auch die Zusatzversicherung gehen hierauf ein und bieten diverse Leistungen, um gesundheitlich gut abgesichert im Ausland unterwegs zu sein. Ob der vorhandene Schutz individuell ausreicht oder eine Aufbesserung der Leistungen sinnvoll ist, sollte von Art und Häufigkeit des Auslandsaufenthaltes abhängig gemacht werden.

Welche Leistungen die Grundsicherung bei Auslandsreisen umfasst

Kommt es während einer Auslandsreise zu einem medizinischen Notfall, ist die Kostenübernahme durch die schweizerische Krankenkasse in jedem Fall zugesichert. Alle grundlegenden Massnahmen zur Behandlung, die in der Notfallsituation anfallen, werden durch die einheimische Krankenversicherung übernommen. Nimmt der Versicherte hingegen freiwillige Zusatzleistungen der ausländischen Ärzte in Anspruch, muss dies aus eigener Tasche gezahlt werden. Selbiges gilt, wenn sich der Versicherte für den Kauf von Arzneimitteln im Ausland entscheidet.

In welcher Höhe es überhaupt zu einer Kostenerstattung kommt, hängt entscheidend vom Reiseland ab. Hierbei bestehen Vereinbarungen zwischen der Schweiz in den Ländern der EU und EFTA, nach denen eine Kostenübernahme wie in der Schweiz zugesichert ist. Für die Krankenkassen spielt es finanziell also keine Rolle, ob die Behandlungsmassnahme in der Schweiz oder im Ausland beansprucht wird. In beiden Fällen kommt es zur Kostenerstattung in gleicher Höhe. Damit die Abrechnung reibungslos erfolgt, sollte jeder Schweizer Bürger die europäische Versicherungskarte mitführen, sobald er jenseits der Schweizer Grenzen unterwegs ist. Die Karte umfasst nicht nur alle wesentlichen Informationen rund um den Patient, sondern führt auch zur Sicherheit bei der Abrechnung, um von der oben beschriebenen Regelung der Kostenübernahme zu profitieren.

Notfälle und Behandlungen jenseits der EU- und EFTA-Staaten

Wer seine Reise nach Übersee antritt, muss sich mit anderen Regelungen der Kostenübernahme auseinandersetzen. Staaten wie USA oder Kanada, die nicht der EU oder EFTA angehören, verfügen über ein gänzlich anderes Versicherungssystem und stellen Gesundheitsleistungen auf anderer Basis in Rechnung. Eine Kostenerstattung seitens der Schweizer Krankenkasse kann nur erwartet werden, wenn es sich um einen Notfall während der Auslandsreise handelt. Die Kostenübernahme erfolgt dabei maximal bis zum doppelten Betrag, der in der Schweiz für die entsprechenden Leistungen angerechnet würde. Natürlich ist es wichtig, alle Originalrechnungen im Ausland ausgestellt zu bekommen, um diese nach der Rückkehr beim Krankenversicherer einreichen zu können.


Wer seine Reise nach Übersee antritt, muss sich mit anderen Regelungen der Kostenübernahme auseinandersetzen. (Bild: © Monkey Business Images – shutterstock.com)

Wird die medizinische Behandlung nicht in einem Notfall durchgeführt, haben die Schweizer Krankenkassen zunächst keine Kosten zu übernehmen. Zu gross sind die Unklarheiten, auf welcher Basis die Leistungen im Ausland abgerechnet werden, eine Erstattung darf deshalb nicht erwartet werden. Der Abschluss einer Zusatzversicherung auf privater Basis löst dieses Problem, wobei die Tarife eindeutig die Länder der Gültigkeit und den Leistungsumfang bei Erkrankungen aller Art angeben. Der Abschluss solcher Versicherungen ist sinnvoll, wenn regelmässige Reisen ins entfernte Ausland anstehen und Sorgen um eine ausreichende medizinische Versorgung bestehen. Auch der Abschluss einer höheren Deckung bei bestehendem Versicherungsschutz der Grundversorgung kann abgeschlossen werden.

Besonderheiten der jeweiligen Reisenation bedenken

In der obigen Situation wurde davon ausgegangen, dass die Behandlungskosten im Ausland deutlich höher liegen als in der Schweiz. Im Falle der USA wird dies in vielen Fällen gelten, Beträge über mehr als das Doppelte des schweizerischen Standards sind ohne Zusatzversicherung aus eigener Tasche zu bezahlen. Doch auch der umgekehrte Fall mit günstigeren Behandlungskosten kann je nach Reiseland eintreten. Umso wichtiger ist es, sich vor Reiseantritt über die Kostenstandards im Gesundheitswesen der jeweiligen Nation zu informieren. Hiervon abhängig sollten die Leistungen einer Zusatzversicherung abhängig gemacht werden, um keinen unnötig teuren Beitrag zu zahlen.

Eine Sondersituation stellt der gezielte Gang ins Ausland für eine medizinische Behandlung dar. Beispielsweise verweisen einheimische Mediziner nicht selten auf ausländische Spezialisten, da bestimmte Untersuchungen oder Behandlungen nicht in der Schweiz durchgeführt werden können. Alleine der Sonderstatus dieser Behandlungsmassnahmen kann unabhängig vom Reiseland dazu führen, dass die Krankenversicherung die Kostenübernahme verweigert. Hier ist empfehlenswert, sich im Vorfeld mit dem Versicherer zusammenzusetzen und nach einer Kostenübernahme für die bestimmten Behandlungen im Ausland zu informieren. Sollte der Krankenversicherer einer Kostenübernahme konsequent verweigern, ist der Abschluss einer Zusatzversicherung wieder die richtige Alternative. Natürlich sollte der Sondertarif die angestrebte Behandlungsmassnahme im Ausland umfassen.



Den geeigneten Zusatzschutz für Auslandsreisen finden

Ob eine Auslandskrankenversicherung für die eigene Person lohnt, ist individuell von den Reisevorlieben und der Häufigkeit des Auslandsaufenthaltes abhängig zu machen. Von diesen und weiteren Aspekten hängt die Eignung einzelner Tarife ab, wobei fast jede Krankenversicherung in der Schweiz Sondertarife für das Ausland bereithält. Der individuelle Vergleich hilft dabei, die Stärken der einzelnen Anbieter zu erkennen und sich rechtzeitig vor der nächsten Auslandsreise um einen adäquaten Zusatzschutz zu kümmern. Stärker als bei der generellen Krankenkassenwahl sollte der Fokus von den reinen Beitragskosten fortgeführt werden. Stattdessen steht das individuell gebotene Leistungsspektrum für die jeweils zu bereisenden Länder im Vordergrund.

 

Oberstes Bild: © Monkey Business Images – shutterstock.com

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Mehr zu Meik Peters

Ich bin freier Künstler, Journalist, Sprecher und Mathematiker. Über die jahrelange Arbeit als Texter bin ich mit diversen Interessengebieten und Themenbereichen in Kontakt gekommen und bearbeite diese mit grosser Freude.

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