Flüssigkeiten bis zwei Liter – so funktioniert die neue Kontrolle am Flughafen Zürich
von belmedia Redaktion Allgemein Familie familie.ch flughafen.ch Flugzeug Magazine Mobilität nachrichtenticker.ch Orte Regionen Reisen Reisen & Ausflüge reiseziele.ch Schweiz Schweiz Sicherheit sicherheit.ch Themen Zürich Ⳇ Verbreitung
Am Flughafen Zürich hat sich die Sicherheitskontrolle für lokal abfliegende Passagiere grundlegend verändert. Flüssigkeiten dürfen inzwischen in Behältern mit bis zu zwei Litern im Handgepäck mitgeführt werden, elektronische Geräte müssen bei der Kontrolle nicht mehr separat ausgepackt werden. Möglich machen dies moderne CT-Scanner, die das Handgepäck dreidimensional analysieren.
Die neue Regel gilt für Reisende, die ihre Reise in Zürich beginnen und im Sicherheitskontrollgebäude kontrolliert werden. Seit Ende Juni sind dort keine herkömmlichen Gepäckscanner mehr im Einsatz. Sämtliche 26 Kontrolllinien wurden auf die neue Technologie umgestellt. Dadurch können Flüssigkeiten und elektronische Geräte im Gepäck bleiben, auch der bislang übliche separate Flüssigkeitsbeutel ist nicht mehr nötig.
Ganz verschwunden sind die alten Regeln allerdings nicht. Für Transferpassagiere gelten am Flughafen Zürich weiterhin die bekannten Grenzen von maximal 100 Millilitern pro Behälter im Ein-Liter-Beutel. Auch auf dem Rückflug aus dem Ausland können andere Vorschriften gelten. Genau deshalb lohnt es sich, vor jeder Reise nicht nur die Bestimmungen in Zürich, sondern auch jene des Abflugflughafens für die Rückreise zu prüfen.
CT-Scanner erkennen den Inhalt dreidimensional
Der technische Unterschied zu herkömmlichen Gepäckscannern ist erheblich.
Die neuen Geräte erzeugen dreidimensionale Bilder des Handgepäcks. Das Sicherheitspersonal kann Gepäckstücke dadurch aus verschiedenen Blickwinkeln überprüfen und auffällige Bereiche genauer analysieren.
Für Reisende bedeutet dies vor allem weniger Auspacken an der Kontrolllinie. Laptop, Tablet, Kamera und andere elektronische Geräte können grundsätzlich im Handgepäck bleiben.
Das gleiche gilt für Flüssigkeiten. Statt der früher geltenden 100-Milliliter-Grenze sind bei lokal abfliegenden Passagieren nun Behälter mit bis zu zwei Litern erlaubt.
Die Flughafen Zürich AG hatte bereits Ende 2025 mit der umfassenden Umrüstung begonnen. Rund 34 Millionen Franken wurden für die Modernisierung der Sicherheitsinfrastruktur vorgesehen. Auch die Einführung der neuen CT-Scanner am Flughafen Zürich wurde dabei Schritt für Schritt umgesetzt.
Eine wichtige Ausnahme bleibt
Bei doppelwandigen Behältern gelten weiterhin besondere Regeln.
Thermosflaschen und vergleichbare Gefässe dürfen nur leer durch die Sicherheitskontrolle genommen werden. Grund dafür ist ihre Bauweise, die eine zuverlässige Kontrolle erschweren kann.
Normale Flüssigkeitsbehälter bis zwei Liter dürfen dagegen im Handgepäck bleiben.
Damit entfällt für viele Passagiere ein Arbeitsschritt, der über Jahre fest zum Ablauf vor einem Flug gehörte: Flüssigkeiten müssen nicht mehr in kleine Behälter umgefüllt und anschliessend in einem transparenten Plastikbeutel separat präsentiert werden.
Powerbanks gehören weiterhin ins Handgepäck
Die neue Scannertechnik ändert nichts an den Regeln für Lithium-Batterien.
Powerbanks dürfen weiterhin ausschliesslich im Handgepäck transportiert werden. Am Flughafen Zürich sind maximal zwei Powerbanks mit jeweils höchstens 100 Wattstunden erlaubt.
Auch einzelne Batterien gehören ins Handgepäck. Hier gilt eine Obergrenze von 18 Stück mit jeweils maximal 100 Wattstunden.
E-Zigaretten dürfen ebenfalls nicht ins Aufgabegepäck.
Für Reisende lohnt es sich deshalb weiterhin, beim Packen genau zwischen Aufgabe- und Handgepäck zu unterscheiden.
Transferpassagiere müssen besonders aufpassen
Eine der wichtigsten Besonderheiten betrifft Umsteiger.
Wer seine Reise nicht in Zürich beginnt, sondern am Flughafen lediglich umsteigt und erneut eine Sicherheitskontrolle passieren muss, kann weiterhin unter die 100-Milliliter-Regel fallen.
Die entsprechenden Transferkontrollstellen werden erst später auf die neue Technologie umgestellt.
Das kann zu einer ungewöhnlichen Situation führen: Eine Zwei-Liter-Flasche ist beim Abflug in Zürich erlaubt, beim Umsteigen oder beim Rückflug über einen anderen Flughafen aber möglicherweise nicht.
Reisende sollten deshalb nicht automatisch davon ausgehen, dass die Zürcher Regel weltweit gilt.
Weniger Wartezeit durch einfachere Abläufe
Die Modernisierung soll nicht nur den Komfort erhöhen, sondern auch die Abläufe beschleunigen.
Wenn Passagiere elektronische Geräte und Flüssigkeiten nicht mehr aus dem Gepäck nehmen müssen, sinkt der Aufwand unmittelbar vor dem Scanner. Gleichzeitig können die Mitarbeitenden die Gepäckbilder an sogenannten Remote-Screening-Arbeitsplätzen überprüfen.
Die Flughafen Zürich AG stellt inzwischen zudem aktuelle Wartezeiten beim Check-in, an der Sicherheitskontrolle und bei der Passkontrolle online zur Verfügung.
Damit lässt sich die Reise bereits vor der Ankunft am Flughafen besser planen.
✈️ DAS GILT AM FLUGHAFEN ZÜRICH
- Lokal abfliegende Passagiere dürfen Flüssigkeitsbehälter bis zwei Liter im Handgepäck mitführen.
- Flüssigkeiten und elektronische Geräte können bei der Kontrolle grundsätzlich im Gepäck bleiben.
- Doppelwandige Gefässe wie Thermosflaschen müssen leer sein.
- Für Transferpassagiere und an anderen Flughäfen können weiterhin die klassischen 100-Milliliter-Regeln gelten.
Quelle: belmedia-Redaktion
Bildquelle: Symbolbild – Titelbild – KI-generiert