Ein entspannter Urlaub beginnt am Flughafen: Ihre Rechte bei Flugverspätungen und Ausfällen
VON Agentur belmedia GmbH Allgemein
Der Traumurlaub ist gebucht und rückt immer näher. Die Aufregung steigt und die Vorbereitungen sind schon in vollem Gange. Jetzt kann doch eigentlich nichts mehr schief gehen, oder doch? Die letzte Hürde stellt der Flug dar und der kann schnell im Desaster enden.
Flugverspätungen und Ausfälle kommen immer häufiger vor, was eine Folge der immer grösser werdenden Flugbranche darstellt. Doch wenn der Flieger mit Verspätung startet oder sogar ganz ausfällt, besteht trotzdem in vielen Fällen das Recht auf eine Entschädigung.
Die Gründe für Flugausfälle und Verspätungen sind vielseitig
Ein Flug kann aus vielen Gründen gecancelt werden, dies sind beispielsweise schlechtes Wetter, Streiks der Flughafenmitarbeiter oder auch Naturgewalten wie ein Vulkanausbruch. All diese Ursachen verpflichten die Airline jedoch nicht zu Schadensersatzzahlungen, da sie nicht in der Verantwortung des Luftfahrtunternehmens liegen. In der Verantwortung der Airlines liegen jedoch technische Probleme am Flugzeug oder auch Probleme, die durch ein zu langsames Handeln der Mitarbeiter entstehen. Wird das Flugzeug zum Beispiel zu spät enteist und es kommt deshalb zu Verspätungen, trägt das Flugunternehmen eine Mitschuld. In diesem Fall steht dem Fluggast eine Entschädigung zu.
Ansprüche unbedingt überprüfen lassen!
Bei Flugausfällen und Flugverspätungen sollten die Ersatzansprüche immer überprüft werden, oft besteht nämlich trotzdem ein Anspruch. Wenn sich der Flug stark verspätet, ist es von der Entfernung und der Dauer abhängig, wie hoch die entsprechende Entschädigung ist. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Betreuungsleistungen:
- Liegt das Reiseziel unter einer Entfernung von 1500 km, stehen dem Fluggast bereits nach zwei Stunden kostenlose Getränke und Mahlzeiten zu. Ausserdem muss die Airline ein kostenloses Telefongespräch, ein Fax oder eine Möglichkeit zum Schreiben einer E-Mail bieten.
- Verspätet sich der Flieger über drei Stunden und das Reiseziel liegt unter einer Entfernung von 3500 km, gelten die oben genannten Ansprüche.
- Ab einer Verspätung von vier Stunden und einer Reisezielentfernung über 3500 km besteht ebenfalls das Recht auf solche Ansprüche.
- Bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden, kann der gebuchte Flug kostenlos storniert werden, der vollständige Ticketpreis wird in diesen Fall erstattet.
- Die Airline muss die Hotelkosten und ein Telefonat zu den Angehörigen komplett übernehmen, wenn der gebuchte Flug oder Weiterflug erst am nächsten Tag erfolgen kann.
Stress am Flughafen – Ruhig bleiben, auch wenn´s schwerfällt!
Verspätungen und Flugausfälle sind nervig, was schnell zu Stress für den Einzelnen und alle anderen Familienmitglieder führen kann. Am besten werden solche Verzögerungen von vornherein mit eingeplant. Das Lieblingsspielzeug oder das Lieblingskuscheltier des Kindes kann hier wertvolle Dienste leisten, so kommt nicht gleich Langeweile und schlechte Stimmung auf. Praktisch sind auch kleine Reisekissen oder Reisetiere, so kann aus einer Sitzreihe für Kinder schnell eine Schlafgelegenheit gemacht werden.
Die finanzielle Entschädigung
Ein verpatzter Urlaubsstart kostet nicht nur Nerven, sondern auch Geld. Wird der Flug mindestens sieben Tage im Voraus annulliert und eine alternative Beförderung angeboten, verfallen die Entschädigungsansprüche. Das Flugunternehmen muss eine Entschädigung zahlen, wenn die Reise an einem EU-Flughafen beginnt oder endet und wenn der Anbieter seinen Sitz in der EU hat. Die Entschädigung für einen verspäteten oder annullierten Flug wird nach der Entfernung des Reiseziels gestaffelt, die Staffelung erfolgt folgendermassen:
- Eine Fluglänge von unter 1500 km wird mit 250 Euro (340 Franken) entschädigt.
- Eine Fluglänge von unter 3500 km und wenn der Flug innerhalb der EU stattfindet, wird mit 400 Euro (540 Franken) entschädigt.
- Liegt die Reiseentfernung bei über 3500 km und zudem ausserhalb der EU, werden 600 Euro (810 Franken) Entschädigung gezahlt.
Zu spät am Urlaubsort – Was nun?
Wird der Urlaubsort dann endlich erreicht, stellt sich meist schon die nächste Frage. Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung für den verkürzten Urlaub? Hier muss zwischen einer Pauschalreise und einer einzeln gebuchten Reise unterschieden werden. Bei einer Pauschalreise kann der Preis für die Reise um die verpassten Tage gemindert werden. Der Urlaub kann jedoch nicht verschoben werden, der Reiseveranstalter muss aber in einem solchen Fall eine Entschädigung zahlen. Bei einer einzeln gebuchten Reise bestehen hingegen keine Ansprüche, die Kosten können von niemandem erstattet werden.
Das aktuelle Gerichtsurteil des BGH
Im neuesten Urteil wurde vom deutschen Bundesgerichtshof (BGH) in diesem Jahr festgelegt, dass Flugpassagiere keinen Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn der Flug aufgrund eines Streiks verspätet startet oder annulliert wird. Auf diesem Urteil basierend werden wohl in Zukunft häufiger Reisende abgewiesen mit der Begründung, dass sie keine Ansprüche auf eine finanzielle Entschädigung haben.
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