Tiere und Reisen: Unangenehme Überraschungen an der Grenze vermeiden

Immer wieder ist der Kantonale Veterinärdienst mit den Folgen von spontanen Entscheiden, ein Tier aus dem Ferien mitzubringen, konfrontiert. Bei der Einfuhr von Tieren aus dem Ausland sowie bei der Ausreise mit Haustieren aus der Schweiz gilt es einige Bestimmungen zu beachten, damit es an der Grenze nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt.

Der Gedanke, ein Tier nach Hause mitzunehmen, das einem in den Ferien begegnet, mag oft gut gemeint sein, tatsächlich kann er aber ungewollte Probleme und Tierleid nach sich ziehen.

„Der Kantonale Veterinärdienst ist immer wieder mit Tierschutzfällen konfrontiert, weil sich Personen insbesondere die Anschaffung von Hunden nicht ausreichend überlegen. Aus Zeit-, Geld- oder Platzmangel werden die Tiere später nicht angemessen gehalten“, sagt Kantonstierärztin Barbara Thür.

Bei der Einfuhr von Tieren aus dem Ausland müssen zudem auch die Tierseuchenbestimmungen eingehalten werden. Illegal importierte Tiere könnten sonst beschlagnahmt werden, warnt die Kantonstierärztin. Für Tiere, die aus dem Ausland importiert werden, muss mindestens der Nachweis einer korrekten Tollwutimpfung erbracht werden, ein Heimtierausweis vorliegen sowie eine Kennzeichnung (Mikrochip) vorhanden sein.

Tollwut ist auf den Menschen übertragbar

Ein besonders hohes Risiko sind Tiere, die aus Ländern mit hohem Tollwutrisiko eingeführt wurden. Barbara Thür: „Die Krankheit ist vom Tier auf den Menschen übertragbar und verläuft ohne Behandlung unmittelbar nach der Infektion immer tödlich. Wenn erste Krankheitszeichen auftreten, ist es für eine Behandlung bereits zu spät.“ Für Tollwut ist bis dato kein Lebendnachweis möglich. Tiere aus Risikoländern, die entsprechende Anzeichen aufweisen, müssen deshalb in jedem Fall eingeschläfert werden.

Bei Tieren aus einem Tollwutrisikoland sind zusätzliche Abklärungen erforderlich. Tiere, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden an der Grenze zurückgehalten, weil die Gefahr besteht, dass sie eine Tierseuche in die Schweiz einschleppen könnten. Importierte Tiere können mit Erregern befallen sein, die hierzulande unbekannt oder fast verschwunden sind. Darunter fallen beispielsweise die Herz- und Hautwürmer oder Blutparasiten.

Vorsicht bei Tieren aus Inseraten

Vorsicht ist nicht nur bei zugelaufenen Tieren, sondern auch bei Inseraten von ausländischen Tierhilfeorganisationen und Auffangstationen geboten. Die Kantonstierärztin erklärt: „Die vermittelten Tiere haben oft eine unbekannte Vergangenheit und Herkunft. Tiere können starke Wesensänderungen zeigen, wenn sie von ihrem angestammten Ort entfernt und in eine neue, ungewohnte Umgebung gebracht werden.“

Wie bei der Anschaffung jedes Haustieres, gilt es auch bei Tieren, die im Ausland gekauft werden, sich die Entscheidung gut zu überlegen. Die Aufnahme eines Tieres sollte nie spontan oder aus reinem Mitleid erfolgen.

Wichtige Informationen zum Thema hält die Broschüre „Augen auf beim Hundekauf“ des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV bereit. Sie kann hier bestellt oder heruntergeladen werden.

Das eigene Haustier in die Ferien mitnehmen – gute Vorbereitung ist unabdingbar

Wer den eigenen Hund oder seine Katze mit in die Ferien nimmt, soll sich gut vorbereiten. Nicht nur können lange Autofahrten oder Flugreisen für die Tiere belastend sein, gerade in wärmeren Ländern kommen verschiedene Parasiten und Erreger vor, die dem Tier schwer zusetzen können. Damit es an der Grenze zu keinen Überraschungen kommt, sind sowohl bei der Ausreise mit Schweizer Tieren ins Ausland, als auch bei der Einfuhr von ausländischen Tieren in die Schweiz die jeweiligen Bestimmungen zu beachten.

Fragen zu Auslandreisen mit Tieren kann die Tierärztin oder der Tierarzt beantworten.

Wichtige Informationen zu den länderspezifischen Einfuhr- und Reisebestimmungen für Hunde und Katzen finden Sie zudem unter www.tierischreisen.ch.

 

Quelle: Kanton Aargau
Artikelbild: MPH Photos – shutterstock.com

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