Ratgeber Ferien: Gepäckverlust am Flughafen – was nun?

Sommerzeit, Ferienzeit. Zu keiner anderen Jahreszeit reisen mehr Menschen. Demnach haben auch die Flughäfen überdurchschnittlich viel zu tun: mehr Starts und Landungen, mehr Reisende.

Da ist es keine Seltenheit, wenn Gepäckstücke verloren gehen. Die Statistik besagt, dass bei 11,38 von 1000 Flugreisenden das Gepäck dauerhaft abhandenkommt. Unser Ratgeber zeigt, was Sie im Falle eines Gepäckverlusts am Flughafen tun sollten und wie Sie sich vor einer Reise vorbereiten können.

Wie können Gepäckstücke überhaupt verloren gehen?

Gepäckverlust ist kein Einzelfall, doch meist tauchen die Habseligkeiten nach kurzer Zeit wieder auf. Statistisch betrachtet stehen jährlich ca. 25 Millionen Fluggäste weltweit am Gepäckband, ohne dass ihr Gepäckstück dabei ist. In den meisten Fällen, nämlich bei rund 52 % der vermissten Gepäckstücke, werden Koffer und Co. vom Flughafenpersonal einfach auf das falsche Förderband gelegt oder einem falschen Gepäckwagen zugeordnet. Hier ist es leicht, den Weg des Gepäcks zurückzuverfolgen. In 16 % der Fälle verlassen die Gepäckstücke den Abflugort nicht und erreichen den Zielort deshalb verspätet, aber auch in einem solchen Fall kann eine Zuordnung leicht erfolgen.

Schwieriger wird es dann, wenn beim Check-in Fehler entstehen oder Koffer verwechselt werden. Darüber hinaus gilt: In Ferienzeiten mit besonders vielen Reisenden sowie bei markanten Wetterbedingungen oder Abweichungen im Betriebsablauf des Flughafens steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Gepäckstücke verloren gehen.


Beim Check-in können Fehler entstehen oder Koffer verwechselt werden. (Bild: Corepics VOF / Shutterstock.com)


2,5 Milliarden US-Dollar Kosten pro Jahr für Airlines

Jahr für Jahr betragen die Kosten der Fluggesellschaften etwa 2,5 Milliarden US-Dollar, umgerechnet also rund 2,25 Milliarden Schweizer Franken. Denn jeder Fluggast hat im Falle eines Gepäckverlusts einen Anspruch auf Schadensersatz und Soforthilfe, die je nach Fluggesellschaft anders definiert sind – einheitliche Standards gibt es nicht. Achten Sie deshalb genau auf die vertraglich zugesicherten Rechte. Jährlich geben etwa 2,2 Milliarden Fluggäste ihr Gepäck als vermisst auf, in 95 % der Fälle können die Gegenstände innerhalb von fünf Tagen zugeordnet werden.

Beim Schadensersatz gibt es prinzipiell zwei Vorgehensweisen. Zunächst erhält der Fluggast ein Anrecht darauf, Gegenstände des täglichen Bedarfs auf Kosten der Fluggesellschaft zu erwerben. Dazu zählen beispielsweise ein Satz Kleidung, Zahnbürste, Zahnpasta und Vergleichbares. Dazu muss aber beachtet werden, dass die Einkäufe so günstig wie möglich und die gekauften Gegenstände notwendig und angemessen sind. Je nach Airline gibt es hier bestimmte Kriterien und Limits, die eingehalten werden müssen, möchte der Kunde eine Rückerstattung geltend machen. Diese Kriterien sollten Sie kennen bzw. vor Ort beim Schalter der Fluggesellschaft erfragen. Wird der Koffer nicht mehr gefunden, steht dem Fluggast ebenfalls ein Schadensersatz zu, dessen Höhe individuell berechnet wird. Leider kann dies persönliche Gegenstände nicht ersetzen, jedoch wird ein Materialwert erstattet.


Bei rund 52 % der vermissten Gepäckstücke werden Koffer auf das falsche Förderband gelegt oder einem falschen Gepäckwagen zugeordnet. (Bild: Vladimirs Koskins / Shuttersstock.com)


Der erste Schritt nach dem Gepäckverlust: die Verlustmeldung

Taucht Ihr Gepäck nicht auf dem Gepäckband auf, müssen Sie umgehend eine Verlustmeldung tätigen. Dies können Sie am Gepäckschalter tun, welcher sich üblicherweise in der Ankunftshalle eines jeden Flughafens befindet. Dort werden Ihnen einige Fragen gestellt, die bei der Suche helfen werden. Beschreiben Sie den Koffer möglichst präzise und nennen Sie optische Besonderheiten. Zudem wird Ihr Ticket geprüft, auf selbigem befindet sich nämlich die Gepäckstück-Registrierungsnummer, die auch auf dem Koffer angebracht wurde.

Nach Erstellung der Verlustmeldung hinterlegen Sie dann Ihre Anschrift sowie eine Telefonnummer, über die Sie benachrichtigt werden können und auch erreichbar sind. Darüber hinaus müssen Sie auch die Zahlenkombination des Koffers nennen bzw. den Schlüssel hinterlegen, dies liegt in möglichen Zollkontrollen begründet. Taucht das Gepäckstück auf, wird es – natürlich ohne zusätzliche Kosten – zu Ihnen nach Hause geliefert und Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung.


Der erste Schritt nach dem Gepäckverlust – die Verlustmeldung (Bild: Blend Images / Shutterstock.com)


Welche Hilfe Sie von einer Fluggesellschaft erwarten dürfen

Sollten Sie im Falles eines Gepäckverlusts keine Artikel des täglichen Bedarfs mehr haben (etwa im Handgepäck) und dringend Kleidung oder Hygieneartikel benötigen, geben Sie dies bitte auch schon bei der Verlustmeldung an. Das Personal am Gepäckschalter oder am Schalter der Fluggesellschaft klärt Sie darüber auf, welche Hilfe Sie erwarten dürfen. Üblicherweise liegt es im Ermessen der Airline, welche Hilfe angeboten wird. Das hat zur Folge, dass die Hilfe bei Kurzstrecken oder besonders günstigen Flügen sparsamer und weniger kulant vorgegangen wird. Bitte kaufen Sie niemals wahllos Kleidung und Hygieneartikel, ohne vorher Rücksprache mit der Fluggesellschaft gehalten zu haben und über den Umfang der Erstattung informiert zu sein. Die übliche Vorgehensweise ist ein Barvorschuss durch die Airline oder spezielle Pakete, die Hygieneartikel und andere nützliche Gegenstände enthalten.



Schadensersatz wird pauschal per Montrealer Abkommen ausgezahlt

Taucht das Gepäckstück nicht mehr auf, haben Reisende einen Anspruch auf Schadensersatz durch die Fluggesellschaft. Die Entschädigung erfolgt dabei pauschal – das bedeutet, dass pro Reisenden entschädigt wird und nicht nach Gewicht, Inhalt und Wert eines Koffers. Während die Formulare schon drei bis fünf Werktage nach Verlustmeldung versendet werden, wird die Schadensersatzzahlung etwa 30 Tage nach Verlustmeldung ausgezahlt. Die Kompensation beträgt etwa 1450 CHF.

Wichtig deshalb: Verstauen Sie Wertgegenstände niemals im Koffer. Auch Gegenstände, die Ihnen persönlich ans Herz gewachsen sind, sollten besser im Handgepäck verstaut werden. Versehen Sie Ihr Gepäck immer mit einem Zettel bzw. Schild, auf dem Ihre Anschrift steht. Meiden Sie – falls möglich – Flüge mit mehreren Umstiegen über Knotenpunkte und bevorzugen Sie Nonstop-Flüge, das reduziert die Wahrscheinlichkeit eines Gepäckverlusts zusätzlich.

 

Obertes Bild: Jährlich gehen Millionen Gepäckstücke verloren. (© Jaromir Chalabala / Shutterstock.com)

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