12. September 2026

Verspätetes oder verlorenes Gepäck: Was Reisende unmittelbar tun sollten

Der Flug ist beendet, die meisten Reisenden haben das Gepäckband längst verlassen – doch der eigene Koffer taucht nicht auf. Jetzt zählt vor allem ein geordnetes Vorgehen. Fehlendes Aufgabegepäck sollte möglichst noch am Ankunftsflughafen beziehungsweise über den vorgesehenen Meldeweg der Fluggesellschaft registriert werden. Gepäckbeleg, Bordkarte und Buchungsdaten werden dabei ebenso wichtig wie eine genaue Beschreibung des Koffers. Wer die Meldung dokumentiert und Belege für notwendige Ersatzkäufe sammelt, schafft zugleich die Grundlage für spätere Ansprüche. Verspätetes Gepäck ist zunächst etwas anderes als endgültig verlorenes Gepäck. Häufig wird ein Koffer nachgeliefert, weil er einen Anschlussflug verpasst oder falsch weitergeleitet wurde. Trotzdem gelten Fristen und Nachweispflichten. Das Montrealer Übereinkommen regelt bei vielen internationalen Flügen die Haftung für Verspätung, Beschädigung und Verlust von Reisegepäck. Seit dem 28. Dezember 2024 liegt die entsprechende Haftungsgrenze bei 1’519 Sonderziehungsrechten pro Passagier – sie ist jedoch keine automatische Pauschalentschädigung.

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Fliegen mit eingeschränkter Mobilität: Unterstützungsangebote richtig vorbereiten

Eine Flugreise mit eingeschränkter Mobilität beginnt organisatorisch deutlich vor dem Weg zum Flughafen. Unterstützung für längere Wege im Terminal, Hilfe beim Ein- und Aussteigen, die Beförderung eines eigenen Rollstuhls oder Begleitung bis zum Sitz lassen sich vorbereiten. Entscheidend ist, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf möglichst genau und frühzeitig anzugeben. In der Schweiz gelten für Fluggäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität vergleichbare Rechte wie in der Europäischen Union; die entsprechenden Hilfeleistungen an Flughäfen und an Bord sind grundsätzlich unentgeltlich. Dabei ist „eingeschränkte Mobilität“ weiter gefasst als die Nutzung eines Rollstuhls. Unterstützungsbedarf kann dauerhaft oder vorübergehend bestehen und beispielsweise Menschen mit Geh-, Seh-, Hör- oder kognitiven Beeinträchtigungen betreffen. Eine gute Reiseplanung orientiert sich deshalb weniger an einer Diagnose als an konkreten Situationen: Welche Strecken sind möglich? Können Treppen bewältigt werden? Wird Hilfe bis zum Flugzeugsitz benötigt? Kommen eigene Mobilitätshilfen, medizinische Geräte oder ein Assistenzhund mit?

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Umsteigen an grossen Flughäfen: Zeitbedarf, Orientierung und Gepäcktransfer

Ein Anschlussflug kann auf dem Ticket unkompliziert wirken: landen, zum nächsten Gate gehen und weiterfliegen. An grossen Flughäfen liegen zwischen diesen beiden Flügen jedoch oft mehrere Schritte. Terminalwechsel, Sicherheitskontrolle, Passkontrolle, lange Fusswege und ein spätes Gate-Announcement können aus einer scheinbar komfortablen Umsteigezeit einen engen Ablauf machen. Besonders wichtig ist die Art der Buchung. Bei einer durchgehenden Verbindung werden Passagier und Gepäck normalerweise als zusammenhängende Reise behandelt. Bei separat gekauften Flügen kann dagegen ein vollständiger Self-Transfer notwendig werden: einreisen, Gepäck abholen, erneut einchecken und wieder durch die Sicherheitskontrolle. Wer diese Unterschiede bereits vor der Buchung berücksichtigt, kann Umsteigezeiten wesentlich realistischer beurteilen.

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Erstmals allein fliegen: Schritt für Schritt durch einen Schweizer Flughafen

Der erste Flug ohne erfahrene Begleitung kann überraschend viele Fragen auslösen. Wo beginnt der richtige Weg im Terminal? Muss zuerst zum Check-in oder direkt zur Sicherheitskontrolle gegangen werden? Wann braucht es den Reisepass, wo wird das Gepäck abgegeben und was geschieht, wenn das Gate plötzlich wechselt? Schweizer Flughäfen sind auf grosse Passagierströme ausgelegt, doch für Erstfliegende wirken Anzeigen, Kontrollstellen und unterschiedliche Bereiche zunächst komplexer, als der eigentliche Ablauf ist. Wer die einzelnen Stationen kennt, kann den Flughafen dagegen wie eine klare Abfolge betrachten: Reiseunterlagen prüfen, einchecken, Gepäck abgeben, Sicherheitskontrolle passieren, je nach Reiseziel durch die Grenzkontrolle gehen, das Gate finden und rechtzeitig zum Boarding erscheinen. Die Details unterscheiden sich nach Flughafen, Fluggesellschaft und Destination. Deshalb bleiben die aktuellen Angaben der Airline und des jeweiligen Flughafens für Abflugzeiten, Gepäck und Kontrollen entscheidend.

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Handgepäck richtig packen: Masse, Flüssigkeiten, Elektronik und Medikamente

Beim Handgepäck treffen zwei Regelwerke aufeinander: Die Fluggesellschaft bestimmt in erster Linie Anzahl, Masse und Gewicht der erlaubten Gepäckstücke, während Sicherheitsvorschriften festlegen, welche Gegenstände und Flüssigkeiten durch die Kontrolle dürfen. Gerade bei Flüssigkeiten sind pauschale Regeln inzwischen problematisch. Seit Juni 2026 gelten für lokal abfliegende Passagiere am Flughafen Zürich andere Möglichkeiten als beispielsweise in Genf, Basel oder an vielen ausländischen Flughäfen. Wer richtig packt, berücksichtigt deshalb die gesamte Reiseroute: gebuchter Tarif, Abflughafen, mögliche Umsteigeflughäfen und Rückreise. Elektronik sollte kontrollierbar verstaut sein, Powerbanks gehören ins Handgepäck und wichtige Medikamente bleiben erreichbar. Ein durchdachtes System verhindert, dass an der Sicherheitskontrolle hektisch umgepackt werden muss oder ein erlaubter Gegenstand auf dem Rückflug plötzlich zum Problem wird.

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